Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Köln
Wohnungseigentumsrecht
Zulassung als Fachanwalt
Ich berate und vertrete als Fachanwalt in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Wohnungseigentümer, die untereinander eine Gemeinschaft bilden, beschließen über die Bestellung eines Verwalters. Bei der Lösung von Konflikten im Wohnungseigentumsrecht ist zunächst die Prüfung der der Eigentümergemeinschaft zugrunde liegenden Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung unverzichtbar. Eine häufige Frage ist, ob Teile des Gebäudes im Sondereigentum oder im Gemeinschaftseigentum stehen, die sich oft stellt, wenn zu klären ist, ob einzelne Eigentümer oder aber die Gemeinschaft zur Instandsetzung und Kostentragung verpflichtet ist. Viele Rechtsfragen stellen sich bei der Begründung von Wohnungseigentum, bei den Rechten und Pflichten des Wohnungseigentümers, bei den Gebrauchsregelungen, der Verteilung von Lasten und Kosten, bei den Aufgaben und Befugnissen des Verwalters, bei Fragen zur Wohnungseigentümerversammlung z.B. hinsichtlich Beschlussfassung, Beschlusskompetenzen, bei Mehrheitsfragen und zum Wirtschaftsplan. Parteien gerichtlicher Verfahren können einzelne Wohnungseigentümer, die Gemeinschaft selbst und der Verwalter sein. Typische Streitgegenstände sind die Sondernutzungsrechte, der Gebrauch gemeinschaftlichen Eigentums sowie Beschlussanfechtungs- und Nichtigkeitsklagen z.B. wegen der Jahresabrechnung, Verwalterbestellung und baulichen Veränderungen.
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