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Prozesskostenhilfe

Beratungshilfe

Prozesskostenhilfe / Beratungshilfe

Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht wegen der Kosten in gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe und in außergerichtlichen Angelegenheiten die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe.

Honorar 

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sofern keine Honorarvereinbarung getroffen wurde. Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung rechne ich die Kosten mit Ausnahme einer vereinbarten Selbstbeteiligung unmittelbar ab, so dass Ihnen lästiger Schriftverkehr erspart bleibt.

Terminsvertretungen

Für Kollegen und Kolleginnen stehe ich in Köln und Umgebung in nahezu allen Rechtsgebieten für Terminsvertretungen gerne zur Verfügung.

 

Kontakt

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Ihr Rechtsanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht und Reiserecht aus Köln

 

Heio Saathoff

Rechtsanwalt

0221 / 278917-0

0221 / 278917-1

kontakt@rasaathoff.de