Anwalt für Verkehrsrecht in Köln

Verkehrsrecht

Regu­lierung und Abwick­lung von Verkehrs­unfällen

Die Haftpflichtversicherung, Halter bzw. Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs sind verpflichtet, dem Unfallopfer den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Das geschädigte Unfallopfer ist so zu stellen, wie es stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Die Rechtsverfolgungskosten des Rechtsanwalts des geschädigten Unfallbeteiligten hat grundsätzlich die Versicherung des Schädigers zu tragen. Insbesondere bei streitiger Verkehrsunfallverursachung sollte durch einen Rechtsanwalt Einsicht in die polizeiliche Unfallakte genommen werden. Der Schaden am Fahrzeug des geschädigten Unfallbeteiligten sollte je nach voraussichtlicher Schadenshöhe durch Sachverständigengutachten oder durch Kostenvoranschlag bei Bagatellschäden ermittelt und bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Auch die Schadensermittlungskosten gehen zu Lasten der Versicherung des Unfallgegners. Der Geschädigte ist „Herr“ des sogenannten Restitutionsverfahrens. Liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, kann der Geschädigte grundsätzlich frei entscheiden, ob er den Schaden in einer Markenwerkstatt auf Kosten der gegnerischen Versicherung reparieren lässt oder ob er sich auf Basis des Sachverständigengutachtens in Geld entschädigen lässt und sein Fahrzeug nicht oder „billig“ reparieren lässt, wenn er es weiter nutzt. Bei einem Verkauf des verunfallten Fahrzeugs hat der Geschädigte neben dem Verkaufserlös Anspruch auf den Differenzbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Möchte der Geschädigte sein Fahrzeug weiter fahren, muss die gegnerische Versicherung grundsätzlich auch Kosten ersetzen, die bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen. (130%-Grenze). Desweiteren können Ansprüche des Geschädigten wegen Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten etc. zu regulieren sein. Bei Personenschäden hat der Geschädigte gegebenenfalls Anspruch auf Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und Stafverfahren.

Ordnungswidrigkeits­verfahren

Mit dem verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitsverfahren werden Verstöße gegen Verkehrsregeln und andere „Vergehen“ geahndet, wenn durch die Verstöße kein Straftatbestand erfüllt wird. Beispiele sind Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, zu dichtes Auffahren, Handy am Steuer, Parkverstoß, ggf. Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr. Der Bußgeldkatalog sieht Sanktionen in Form von Verwarnungsgeld, Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder Fahrverboten vor. Der Betroffene erhält zunächst einen Anhörungsbogen, mit dem er Stellung zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf nehmen kann. Gegen den Bußgeldbescheid muss binnen 14 Tagen nach Zugang Einspruch eingelegt werden. Schon vor Abgabe einer Stellungnahme ist es oft ratsam, einen Rechtsanwalt mit Akteneinsicht zu beauftragen, damit der Betroffene den Wissensstand erlangt, der sich aus der Bußgeldakte ergibt. Nach Akteneinsicht fertige ich die Stellungnahme zum vorgeworfenen Sachverhalt und vertrete meine Mandanten in den möglichen weiteren Verfahrensstadien vor der Staatsanwaltschaft und in der mündlichen Verhandlung vor Gericht, falls dem Einspruch nicht zuvor abgeholfen wurde.

Straf­verfahren

Ich vertrete meine Mandanten in Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und in Strafverfahren vor den Gerichten wegen aller Verkehrsdelikte. Eine nur durch einen Rechtsanwalt vorzunehmende Akteneinsichtnahme ist unverzichtbar, um den selben Kenntnis- und Wissensstand der Strafverfolgungsbehörden und des Gerichts zu erlangen. Danach fertige ich für den Beschuldigten bzw. Angeschuldigten die Einlassung zum erhobenen Vorwurf und verteidige den Angeklagten in der mündlichen Verhandlung vor Gericht. Typische Verkehrsstraftaten sind Trunkenheit im Verkehr, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs (7 Todsünden: Missachtung der Vorfahrt; Überholverstöße; falsches Fahren an Fußgängerüberwegen; zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen, Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen; Verstoß gegen Rechtsfahrgebot an unübersichtlichen Stellen; Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge), unterlassene Hilfeleistung. Im Verkehrsrecht vertrete ich die Interessen meiner Mandanten durch die Fertigung präziser Schriftsätze und durch vorbereitetes und bestimmtes Auftreten in der mündlichen Verhandlung vor Gericht.

Autokauf­recht, Entzug und Wiederer­langung der Fahrer­laubnis

Ich berate und vertrete Mandanten in allen Fragen rund um den Autokauf und wegen Entzug und die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

 

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Heio Saathoff

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