Anwalt für Reiserecht in Köln

Reise- und Tourismusrecht

Reisemängel

Stellt der Reisende während einer Pauschalreise Mängel fest, aus denen er nach Rückkehr Rechte herleiten will, sind die Mängel unverzüglich, detailliert und nachweislich bei der Reiseleitung am besten schriftlich mit der Aufforderung zur Abhilfe anzuzeigen. Namhafte Zeugen sind hinzuzuziehen und Mängel fotografisch zu dokumentieren. Es sollte eine Mängelliste erstellt werden, die sich der Reisende vom Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung schriftlich bestätigen lässt. Unterbleibt eine Dokumentation, weil der Reisende meint, er sei im Urlaub und nicht bei der Arbeit, können ihm in einem späteren Prozess Beweisprobleme entstehen. Schadensersatzansprüche, Aufwendungsersatzansprüche und Minderungsansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren ab dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Ich berate und vertrete Mandanten in allen Angelegenheiten des Reiserechts außergerichtlich und gerichtlich bei der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Reisemängeln.

Entschä­digung bei Flug­verspätung

Weiter berate und vertrete ich Mandanten in allen Fällen, bei denen Fluggäste im Falle einer Nichtbeförderung und Verspätung mit EU-Berührung Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft haben. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung liegt im Falle von Verspätung die Höhe der zu zahlenden Entschädigung pro Fluggast je nach Entfernung und Verspätungsdauer zwischen 250,00 € und 600,00 €. Die Verpflichtung zur Entschädigung entfällt nur dann, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Flugverspätung aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände aufgetreten ist, die nicht beherrschbar waren. Beispielsweise sind Naturkatastrophen und Extremwetter für die Fluggesellschaft nicht beherrschbar, während sie gegen technische Defekte Vorkehrungen treffen kann. Es können weitere Ansprüche auf Betreuungsleistungen wie kostenlose Getränke und Verpflegung, Ansprüche auf kostenlose Hotelunterbringung, Beförderung zwischen Flughafen und Hotel und auf weitergehenden Schadensersatz bestehen.

Individual­reiserecht, Beherbergungs­vertragsrecht, Hotel-, Gast­aufnahme und Ferienhaus­verträge

Mit meiner Tätigkeit decke ich alle Bereiche des Reiserechts ab und berate und vertrete auch in Fällen bei einer in Eigenregie durchgeführten Reise.

 

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Heio Saathoff

Rechtsanwalt

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